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Mutterpass Seite 14 |

Weiterführende Ultraschalluntersuchungen nach Anlage 1c
Es können über die Anlagen 1a und 1b der Mutterschaftsrichtlinie hinaus weiterführende Ultraschalluntersuchungen zur Abklärung oder aber auch Überwachung pathologischer Befunde durchgeführt werden.
Indikationen hierfür können sein:
- Ausmessung des Muttermundhalses (Zervix) bei Zervixinsuffizienz oder Verdacht
- bestätigter vorzeitiger Blasensprung und/oder vorzeitige Wehentätigkeit
- Verdacht auf vorzeitige Plazentaablösung
- Kontrolle und ggf. Verlaufsbeobachtung nach Bestätigung einer bestehenden Anomalie oder
Erkrankung des Fetus
Dopplersonographische Untersuchungen nach Anlage 1d der Mutterschaftsrichtlinie
Mit Hilfe der dopplersonographischen Untersuchung (Strömungsgeschwindigkeitsmessung) kann der Blutkreislauf des Kindes beurteilt werden.
Folgende Indikationen sind aufgeführt:
- Verdacht auf Wachstumsverzögerung
- EPH-Gestose (--> Erklärung siehe unter Gravidogramm, Seiten 7/8) der Mutter
- Auffälligkeiten der fetalen Herzaktivität
- Begründeter Verdacht auf fetale Fehlbildung / Erkrankung.
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