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Kinderrechte


Bundesländer müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden

26. Juni 2008

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund) fordert alle Bundesländer auf, den Entschließungsantrag der Freien Hansestadt Bremen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz im Bundesrat mitzuzeichnen.

„Die Kinderrechte müssen endlich im Grundgesetz verankert werden“, betont der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes Thomas Krüger heute in Berlin. „Die Umsetzung der Kinderrechte ist eine Querschnittsaufgabe, die vor dem Hintergrund der zukünftigen Entwicklung unserer Gesellschaft höchste Priorität haben muss. Kinderrechte spielen bisher im Alltag, beim Städtebau und etwa bei der Verkehrsplanung oder in Schulen allenfalls eine untergeordnete Rolle. Hier muss es zu einem Umdenken kommen, das Wohl der Kinder gehört in den Mittelpunkt allen Handelns von Staat und Gesellschaft“, so Krüger weiter.

„In den meisten Bundesländern sind Kinderrechte bereits in den Landesverfassungen verankert. Nun müssen die Länder gemeinsam dafür sorgen, dass der Druck auf die übrig gebliebenen Blockierer im Bund wächst, die noch immer eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verhindern wollen. Eine Unterstützung der Bremer Bundesratsinitiative durch alle Landesregierungen ist geboten“, so Anne Lütkes, Mitglied des Vorstands von UNICEF Deutschland und ehemalige Justizministerin von Schleswig-Holstein.

Eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist allein schon wegen der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention vor fast 16 Jahren geboten. Sie würde jedoch nach Überzeugung des Aktionsbündnisses Kinderrechte auch ganz praktische Verbesserungen für die Situation der Kinder in Deutschland nach sich ziehen. Sie wäre ein wirksames rechtliches Fundament für die Förderung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.

Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde auch dem Beschluss der Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder vom 30.05.2008 entsprechen, den alle Landesregierungen mitgetragen haben. Der Bremer Senat hatte am 24.06.2008 dem Bundesrat einen Entschließungsantrag zu Kinderrechten im Grundgesetz zugeleitet. Diese Entschließung soll in der Sitzung des Bundesrates am 04.07.2008 auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Bei Rückfragen:
Helga Kuhn (UNICEF Deutschland) 0221/93650-234
Michael Kruse (Deutsches Kinderhilfswerk) 030/308693-11
Jörg Angerstein (Deutscher Kinderschutzbund) 0551/30485-32

Quelle: Unicef Deutschland im Juni 2008
 

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