babypartner unterstützt Petition zum Thema "Tagespflege"!
Ihr Lieben,
Mitte Juli wird die Bundesregierung über die gesetzlichen Neuerungen in der Kindertagespflege entscheiden.
Die Änderungen, welche die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausgearbeitet hat, bedeuten für uns Tagespflegepersonen keine wirkliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen (vergleiche
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=325670 )
Ich habe deshalb in Zusammenarbeit mit einigen Aktiven von www.laufstall.de einen Textentwurf für eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geschrieben, welchen ich hier nun an euch weiterleite, um euch in diesem Zusammenhang um eure Unterstützung zu bitten.
Zum Procedere im Allgemeinen:
Jedermann hat das Recht, sich in Form einer Petition einzeln oder in Gemeinschaft an den Deutschen Bundestag zu wenden. Jede Petition muss bearbeitet werden und wird dem zuständigen Ministerium weitergeleitet. Je mehr sich also an der Aktion beteiligen und eine Petition an den Deutschen Bundestag schicken, um so besser stehen unsere Chancen, positive Änderungen zu erwirken.
In die Textvorlage muss eure Anschrift eingetragen werden und wichtig ist, dass die Petition unterzeichnet wird. Solltet ihr gemeinschaftlich eine Petition versenden wollen, so müssen alle Namen und Anschriften der einzelnen Petenten eingetragen werden und ein Ansprechpartner aufgeführt sein, welcher anschließend auch unterschreiben muss.
Noch etwas zum Textentwurf:
Da in nahezu jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen zum Thema Kindertagespflege existieren, können die betroffenen Tagesmamis und -papis den Text auch ergänzen, mit Punkten, die euch in eurer speziellen Arbeitssituation wichtig erscheinen.
Also, ihr Lieben, ich hoffe sehr auf rege Beteiligung, auch von Seiten derer, die uns tagtäglich vertrauen und unsere Arbeit wertschätzen. Und vergesst bitte nicht:
Es eilt, weil bereits Mitte Juli über die Zukunft der Kindertagespflege in Deutschland entschieden werden soll.
Wer Fragen hat, kann mich selbstverständlich gerne jederzeit kontaktieren.
Herzlichen Dank und liebe Grüße an euch alle
Steffi Scheider
Kleine Kumpel
Kindertagespflege
Steffi Scheider
Adelheidstraße 14
60433 Frankfurt am Main
steffi@kleinekumpel.de
T: +49 (0)69 - 53 05 55 64
www.kleinekumpel.de
_______________________________________________________
ENTWURF
_______________________________________________________
Vorname Name
evtl. Firma
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Deutscher Bundestag
- Petitionsausschuss -
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Frankfurt am Main, den 16. Juni 2008
Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Tagespflegepersonen in Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 2009 werden alle Einnahmen aus Kindertagespflege steuerpflichtig. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit den Neuerungen auf dem Gebiet der Kindertagespflege befasst hat, veröffentlichte ihre Ergebnisse im Mai diesen Jahres.
Die staatlich geplanten finanziellen Entlastungen der Tagespflegepersonen reichen bei Weitem nicht aus und stellen keine reale finanzielle Erleichterung dar. Es sind bislang lediglich die hälftige Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung bei öffentlich finanzierter Kindertagespflege beschlossen sowie die Mindestbemessungsgrundlage auf 828 Euro statt derzeit 1.863 Euro hinuntergestuft. Beteiligungen von Seiten der Kommunen an der Rentenpflichtversicherung entfallen vollständig. Die Betriebskostenpauschale für freiberuflich selbstständig arbeitende Tagespflegepersonen wurde von 246 auf 300 Euro angehoben. Da diese Pauschale seit 20 Jahren nicht erhöht wurde, ist eine Erhöhung des Betrages ohnehin längst überfällig und kann in diesem Zusammenhang nicht als finanzielle Verbesserung für Tagespflegepersonen gewertet werden.
Tagespflegepersonen, die bislang ihr Einkommen aus Mitteln der Kommunen beziehen, erhalten Stundenlöhne von 0,90 bis 3,50 Euro, inklusive Verpflegung des Tageskindes. Stundenlöhne in dieser Höhe bedeuten Ausbeute der Tagespflegepersonen und lassen sich ab 2009 durch die Besteuerung erst Recht nicht mehr verantworten.
Ich fordere deshalb:
1. Einen angemessenen Stundenlohn von 5,50 Euro für Tagespflegepersonen, die ihre Entgelte über die öffentlichen Träger der Kommunen beziehen.
2. Private und öffentlich geförderte Tageskinder dürfen nicht mehr unterschiedlich behandelt werden. Eine Tagespflegeperson gilt als gesetzlich geeignet (§23 SGB VIII), wenn ihr eine Pflegeerlaubnis vorliegt. Zum Hintergrund: Das Gesetz lässt hier zu viel Auslegungsspielraum zu und wird oft so verstanden, dass eine Tagespflegeperson nur dann als geeignet gilt, wenn die Tageskinder vermittelt oder sogar staatlich finanziert werden. Aus dieser geforderten Gleichbehandlung aller Tagespflegepersonen und deren Tageskinder ergibt sich die Forderung, dass alle Tagespflegepersonen die hälftige Zahlung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeträge sowie der Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft erhalten.
3. Einer der zentralsten Paragrafen des SGB VIII ist §43 (1): Die Erlaubnis zur Tagespflege. Ausgerechnet dieses Gesetz ist jedoch sehr missverständlich verfasst. So ist auch leider im Entwurf der Neufassung nicht eindeutig formuliert, ob zum Beispiel die Erlaubnis zur Betreuung ohne Pflegeerlaubnis bis fünfzehn Wochenstunden nur für drei Monate oder auch darüber hinaus gilt. Hier herrschte bereits in der Vergangenheit unter den Jugendämtern wie unter den Juristen Uneinigkeit. Ich fordere gerade in diesem Punkt eine klare, praxisbezogene, allgemeinverständliche und nicht auslegbare Vorgabe!
Darüber hinaus bietet die geplante Gesetzesänderung Gelegenheit, endlich den Missstand zu beheben, dass bei einer Betreuung, für die lt. §43 SGB VIII keine Erlaubnis erforderlich ist, keinerlei Regelung zur Beschränkung der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Tageskinder greift. Meine dringende Forderung: Diese Rechtslücke muss zum Schutz der Kinder unbedingt geschlossen werden!
4. Bundesweite Gleichbehandlung aller Tagespflegepersonen! Die von den öffentlichen Kassen gezahlten Stundensätze dürfen nicht von der kommunalen Haushaltslage abhängig sein, sondern müssen sich an einem bundeseinheitlichen Schlüssel orientieren. Genehmigungen ob und in welcher Form sich Tagespflegepersonen Räumlichkeiten anmieten bzw. zusammenschließen dürfen, müssen bundesweit einheitlich geregelt sein. Die Vergabe von staatlichen Zuschüssen muss sich an einer bundesweit einheitlichen Regelung orientieren.
5. Eine Anhebung der steuerfreien Betriebskostenpauschale auf wenigstens 400€! Diese Pauschale kann aber auch dann nur die Kosten für die monatlich laufenden Aufwendungen decken, die aufgrund der Vermischung mit dem eigenen Haushalt, nicht oder nur schwer getrennt werden können, wenn zusätzlich auch nachweisbare Investitions-, Weiterbildungs- und sonstige Kosten für z.B. Großanschaffungen steuerlich absetzbar sind.
6. Die Möglichkeit der freiberuflichen Kindertagespflege muss parallel unangefochten weiterhin bestehen bleiben.
7. Jede freiberuflich tätige Tagespflegeperson muss wählen können, ob sie Rechnungen für Betreuungsentgelte an die Eltern stellt, Entgelte der Kommunen in Anspruch nimmt oder neben den Entgelten der Kommunen Differenzbeträge für Betreuungsentgelte den Eltern berechnet. Ein Verbot der zusätzlichen Rechnungsstellung, wie es teilweise von Seiten der Kommunen praktiziert wird, ist ein Eingriff in die freie Marktwirtschaft.
8. Die Investitionsförderung gemäß der Richtlinie zur Förderung im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013 dient lediglich dazu, einen Anreiz zum Ausbau von Kindertagespflegeplätzen zu schaffen und benachteiligt Tagespflegepersonen, die bereits vor dem Stichtag (18.10.2007) Betreuungsplätze angeboten haben. Ich fordere deshalb eine Gleichstellung und die damit verbundene Förderung aller Betreuungsplätze, auch derer, die bereits vor dem 18.10.2007 geschaffen wurden.
9. Fördermittel, die die Länder zur Verfügung stellen, werden teilweise von den Kommunen in die monatlichen Entgelte mit hineingerechnet. Somit profitieren nicht mehr die Tagespflegepersonen von diesen Geldern, sondern die Kommunen. Dies ist unzulässig und darum fordere ich, dass diese Fördergelder, wie von den Ländern vorgesehen, separat angesehen werden und zusätzlich zum monatlichen Entgelt ausgezahlt werden.
10. In dem Gesetzentwurf wird durch die Ermöglichung, auch über die maximal gleichzeitig anwesenden Tageskinder, zusätzliche Betreuungsverhältnisse abzuschließen (Platz-Sharing), davon ausgegangen, dass dies der Tagespflegeperson auch einen wirtschaftlichen Vorteil bringt. Dies ist aber bei Weitem nicht der Fall. Die Tagespflegeperson kann so zwar ihre Plätze besser disponieren, jedoch werden weiterhin ihre Einnahmen durch die in Ihrer Pflegeerlaubnis festgelegten maximalen Tageskinderzahl beschränkt. Dies kann also nicht als Ausgleich für die durch die Neuregelung entstandenen Verluste heran gezogen werden. Folglich dürfen auch Tagespflegepersonen, die mehr als fünf Tageskinder wöchentlich im Platz-Sharing betreuen, bei der ab 2009 geplanten Bezuschussung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge durch die öffentlichen Träger, finanziell nicht benachteiligt werden.
11. Zahlungen durch die öffentlichen Träger der Kommunen dürfen bei Abwesenheit der Tageskinder durch Urlaub oder Krankheit nicht gekürzt werden. Ferner dürfen die Entgelte nicht gekürzt werden, bei eigenem Urlaub (mindestens vier Wochen pro Kalenderjahr) oder Krankheit (mindestens zwei Wochen pro Kalenderjahr) der Tagespflegeperson.
12. Ich fordere, dass Tagespflegepersonen, die über eine gesetzliche Pflegeerlaubnis verfügen, von den Trägern und Gemeinden mit einem Ausweis ausgestattet werden, welcher es ihnen ermöglicht, sich als "öffentlich bestellte Tagespflegeperson" auszuweisen und zum Beispiel mit den Tageskindern verbilligt öffentliche Einrichtungen nutzen zu können oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Absender