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Einführung U7a


KKH-Chef Kailuweit begrüßt Einführung der Kindervorsorgeuntersuchung U7a
Umfang der Früherkennungsuntersuchungen muss weiter ausgebaut werden

Hannover, 11. Juni 2008 – Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums zur Einführung einer weiteren Früherkennungsuntersuchung für Kinder. Zum 1. Juli 2008 haben alle gesetzlich versicherten Kinder demnach Anspruch auf die Untersuchung U7a. "Allerdings reicht der Umfang der vom Gesetzgeber beschlossenen Untersuchung nicht aus. Denn insbesondere moderne Zivilisationserkrankungen wie Sprachentwicklungsstörungen, Allergien, der Umgang mit Suchtmitteln in der Familie sowie die Ernährungs- und Suchtberatung bleiben unberücksichtigt", so Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH.

Als erste gesetzliche Kasse hatte die KKH gemeinsam mit der Deutschen BKK und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) bereits zum 1. Januar 2008 die drei Kindervorsorgeuntersuchungen U7a, U10 und U11 eingeführt. Die Inhalte der Untersuchungen sind gemeinsam mit Fachleuten des BVKJ entsprechend den modernen Anforderungen an die Kindergesundheit entwickelt worden. "Die für alle Kassen verbindliche Vorsorge sollte auch die U10 und U11 umfassen, mit denen insbesondere die Verhaltensstörungen, die motorische Entwicklung und die Bewegungs- und Sportförderung berücksichtigt werden", fordert Kailuweit.

Die zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen ergänzen die bisherige Vorsorge. „Die KKH und ihre Partner haben mit der Einführung der zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder Neuland betreten. Die Prävention ist gerade bei Kindern von höchster Bedeutung und wird sich als Investition in die Zukunft der ganzen Gesellschaft langfristig auszahlen“, erklärt Kailuweit. Teilnehmen können alle Kinder in der entsprechenden Altersgruppe sowie alle Kinder- und Jugendärzte in Deutschland.

Bild und Quelle: KKH Hannover im Juni 2008
 

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