
Aktionsbündnis Kinderrechte
Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund und UNICEF
03. April 2008
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zwangsweisen Umgang mit Kindern und Grundrechten der Kinder vom 01. April 2008: Politik muss Kinderrechte jetzt im Grundgesetz festschreiben
Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund und UNICEF) fordert die Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, endlich die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz zu ermöglichen. Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Kinder-Grundrechten dürfe sich der Gesetzgeber nicht mehr vor der Verantwortung drücken, so das Aktionsbündnis. Der Bundestag müsse jetzt die Ausformulierung der Kinderrechte im Grundgesetz übernehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. April zum wiederholten Mal das Wohl des Kindes ins Zentrum seiner Überlegungen gestellt und aus dem Grundgesetz ein „Grundrecht auf Pflege und Erziehung“ abgeleitet, obwohl Kinderrechte dort nicht explizit genannt werden. „Unsere Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, ist deshalb keineswegs vom Tisch. Im Gegenteil: Jetzt ist der Zeitpunkt für eine Klarstellung in der Verfassung gekommen“, so Anne Lütkes, Kuratoriumsvorsitzende des Deutschen Kinderhilfswerks und ehemalige Justizministerin von Schleswig-Holstein. „Diese Klarstellung brächte einen entscheidenden, nachhaltigen Perspektivwechsel für Politik, Justiz und Gesellschaft.“
Um die erforderliche Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzreform zu erreichen, muss die Unionsspitze ihre starre Haltung aufgeben und den Weg für einen gemeinsamen Antrag mit der SPD freimachen. Auch in der Union gibt es zahlreiche Befürworter einer Grundgesetzanpassung. Diese Stimmen sollten die Fraktionsspitzen zu Wort kommen lassen.
Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist auch eine internationale Verpflichtung. In genau einem Jahr, am 5. April 2009, muss Deutschland den dritten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention abgeben – 17 Jahre nach der Ratifizierung des Abkommens. In seinem letzten Bericht zu Deutschland 2004 stellte das zuständige UN-Komitee „beunruhigt“ fest, dass die Kinderrechte noch immer nicht in das Grundgesetz aufgenommen wurden.
Informationen zur Kampagne des Aktionsbündnisses gibt es unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de. Die Unterstützer des Aufrufs finden Sie in der hier zu öffnenden PDF-Datei.
Quelle: Aktionsbündnis Kinderrechte Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund und UNICEF
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