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Kinderrechte ins Grundgesetz!


Berlin, den 20. September 2007

Zentrale Aktion von UNICEF, Deutschem Kinderhilfswerk und Deutschem Kinderschutzbund am Weltkindertag

Kinder fordern: Unsere Rechte gehören ins Grundgesetz!
Appell mit Katja Riemann und Jugendlichen vor dem Reichstag

Am heutigen Weltkindertag haben das Aktionsbündnis Kinderrechte - UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk und Deutscher Kinderschutzbund - an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Alle Bundesbürger sind aufgerufen, die Kampagne unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zu unterstützen. Ziel ist es, die international anerkannten Kinder-rechte noch in dieser Legislaturperiode als Grundrecht in der deutschen Verfassung zu verankern. Damit soll das Kindeswohl Vorrang erhalten bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen. Die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung sollen klar festgelegt werden. Dem Appell des Aktionsbündnisses haben sich bereits 24 weitere Organisationen angeschlossen.

„Kinderrechte kommen im Grundgesetz nicht vor, der Tierschutz dagegen wurde schon vor Jahren aufgenommen. Jetzt sind die Kinder an der Reihe - es ist höchste Zeit dafür!“, sagte die Schauspielerin und UNICEF-Patin Katja Riemann bei der zentralen Aktion am Weltkindertag vor dem Reichstag in Berlin. Mehr als hundert Berliner Kinder und Jugendliche überreichten dort den Appell des Bündnisses an Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse.

„Wir dürfen nicht hinnehmen, dass die Wirtschaft boomt, aber die Kinderarmut steigt. Wir brauchen einen Klimawandel für Kinder. Staat und Gesellschaft müssen ein Signal setzen, dass sie das Wohlergehen der Kinder als Kernaufgabe ansehen“, betonte UNICEF-Vorsitzende Heide Simonis.

„Kinder sind in unserer Gesellschaft zur Minderheit geworden und werden immer mehr an den Rand gedrängt. Die Interessen der Kinder werden oft ignoriert, deshalb ist es wichtig, dass das Grundgesetz ihre Rechte festschreibt und schützt“, so der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks Thomas Krüger.

„Kinder sind unsere Zukunft. Doch sie brauchen in der Gegenwart die Chance zu Entwicklung und Entfaltung. Das Grundgesetz stellt die Weichen dafür, wie wir jetzt und in Zukunft mit Kindern umgehen“, sagte Ute Walker vom Deutschen Kinderschutzbund.

„Wir wollen, dass die Erwachsenen anerkennen, dass wir eigene Rechte haben. Dazu gehört auch, dass sie uns mitreden lassen, wenn es um Entscheidungen geht, die uns betreffen“, sagte UNICEF-JuniorBotschafterin Katharina Thiefes (18).

Was eine Grundgesetzänderung den Kindern bringt
Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz verankert würden, wäre ein für allemal klargestellt, dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten sind. Damit müsste sich auch die Politik für Kinder ändern. Sie dürfte nicht länger bloß als Mittel zum Zweck betrachtet werden, um Arbeitsmarktprobleme zu entschärfen oder die Rentenkassen zu füllen. Politiker wären stärker in der Pflicht, ein politisches Gesamtkonzept zu entwickeln, damit auch Kinder aus benachteiligten Familien eine faire Chance erhalten.

Staat und Eltern müssten sich am Vorrang des Kindeswohls orientieren und ihnen Mitsprache ermöglichen. Das gilt für Entscheidungen von Behörden – etwa bei der Planung von Wohnvierteln oder beim Straßenbau – ebenso wie für Entscheidungen der Eltern für eine bestimmte Schule oder Betreuungsform. Die Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen würden gestärkt. Kinder- und Jugendparlamente sollten dann nicht länger die Ausnahme von besonders engagierten Gemeinden bleiben, sondern zur Regel werden.

Die Kinderrechte würden einklagbar!
Werden sie verletzt, könnte eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Auch bei Entscheidungen in unteren Instanzen müssten sich Gerichte an den Grundrechten der Kinder orientieren – etwa, wenn bei der Haushaltsplanung einer Kommune Kinderspielplätze oder Einrichtungen für Jugendliche zugunsten von Straßen gestrichen werden.

Der Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung würde erleichtert. In der Praxis könnte dies auch bedeuten, dass der Staat schneller handeln kann, wenn Kinder vernachlässigt oder misshandelt werden.

Verpflichtung durch internationales Recht
Die Kinderrechte sind in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes festgelegt. Die Konvention unterstreicht das Recht auf Überleben und persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt und auch das Recht auf Beteiligung. Deutschland hat die Konvention unterzeichnet und sich damit auch verpflichtet, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. 15 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland ist die Anpassung überfällig - und Deutschland würde damit auch international ein Zeichen setzen, dass es die Unterschrift unter die UN-Kinderrechtskonvention ernst nimmt.

Die nächsten Schritte
Die Chancen, dass nach dem Tierschutz die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden, stehen nicht schlecht. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich 2006 nach einer Anregung von Alt-Bundespräsident Roman Herzog dafür ausgesprochen, dies zu prüfen. Familienministerin Ursula von der Leyen plädiert ebenso dafür wie die Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Doch die Zeit drängt, wenn eine Änderung des Grundgesetzes noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg kommen soll. Ziel ist es, möglichst schnell einen Gesetzentwurf der Bundesregierung oder einen interfraktionellen Entwurf vorliegen zu haben, der dann im Parlament und im Bundesrat die nötige Mehrheit finden muss.

Weitere Informationen unter www.unicef.de und www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de 
(c) Unicef, 2007

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