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Gutscheinmodell in Heidelberg


Heidelberg, 10. September 2007 

Bundesweit einmalig!
Neues Gutscheinmodell für Kleinkindbetreuung

Heidelberg führt ab Oktober ein zweistufiges Zuschuss- und Gutscheinmodell zur Förderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren ein – erstmalig ist auch eine öffentliche Unterstützung der Kindertagespflege möglich.

Heidelbergs Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner hat gleich nach seinem Amtsantritt im Dezember letzten Jahres eine große Familienoffensive gestartet. Aktuelles Projekt, das er am 10. September auf einer Pressekonferenz im Rathaus vorstellte: Die Schaffung von 600 neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren mit einem bundesweit einmaligen Gutscheinmodell. Die neuen Plätze entstehen bei freien Trägern und in der Kindertagespflege (das heißt bei Tagesmüttern/-vätern, die Kinder bei sich oder in anderen geeigneten Räumen zur Betreuung aufnehmen). Damit finden schon jetzt, mit Beginn des neuen Kindergartenjahres 2007/2008, rund 35 Prozent aller Heidelberger Kleinkinder einen Betreuungsplatz. 2009 werden es deutlich über 40 Prozent sein. Zum Vergleich: landesweit sind es knapp neun Prozent, und auch bundesweit liegt Heidelberg damit an der Spitze.

Das Modell
Zur Finanzierung dieses Angebots nimmt die Stadt Heidelberg viel Geld in die Hand und führt ein neues, bundesweit einmaliges Kombimodell aus Zuschuss- und sogenannter „Subjektförderung“ ein. Ein Teil der öffentlichen Förderung fließt weiterhin als (deutlich erhöhter!) Zuschuss an die freien Träger, ein zusätzlicher Teil kommt über Gutscheine direkt den Eltern zugute. Für das Haushaltsjahr 2007 sind dafür Mehrausgaben von rund 1,4 Millionen Euro veranschlagt, für 2008 3,2 Millionen Euro. Der Anteil für die Gutscheine liegt dabei in diesem Jahr bei etwa 414.000 Euro, im nächsten Jahr bei 1,4 Millionen.

Die Gutscheine werden nicht an die Sorgeberechtigten ausgezahlt, sondern direkt an die Kindertageseinrichtung beziehungsweise Tagesmutter. Die Elternbeiträge werden dann um den jeweiligen Gutscheinbetrag reduziert. Dieses Verfahren garantiert die zweckgebundene Verwendung der Förderung seitens der Eltern. Zudem erlaubt die Gutscheinförderung zum ersten Mal auch eine öffentliche Unterstützung der Kindertagespflege.

Die Aufsplittung der städtischen Förderung in Zuschüsse an die Träger und Gutscheine für die Eltern ermöglicht der Stadt erstmalig auch einen gewissen Einfluss auf die Gestaltung der Elternbeiträge der freien Träger. Denn bislang war es Eltern von Kleinkindern mit mittlerem und niedrigem Einkommen aufgrund der hohen Beiträge nur selten möglich, ihre Kinder bei freien Trägern oder in der Tagespflege betreuen zu lassen.

Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner: „Die Erhöhung der Krippenplätze auf über 40 Prozent ist ein wichtiger Baustein in unserer Familienoffensive, mit der wir vor allem Unterstützung bieten, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, aber auch grundsätzlich wieder eine größere Begeisterung für Kinder wecken wollen. Die nächsten Schritte liegen im Ausbau der Ganztagesbetreuung in den Schulen und beim familienfreundlichen Bauen in Heidelberg. Unser Signal an junge Familien: Sie sind in Heidelberg herzlich willkommen!“

Wer bekommt einen Gutschein?
Alle Eltern, deren Kinder im Kindergartenjahr 2007/2008 einen Kleinkindbetreuungsplatz bei freien Trägern oder in der Tagespflege nutzen, und deren so genanntes „bereinigtes anrechenbares Bruttoeinkommen“ nicht über 7000 Euro liegt, können ab 10. September einen Betreuungsgutschein beantragen – egal ob ihr Kind schon länger eine entsprechende Einrichtung oder Tagesmutter besucht oder ganz neu dabei ist.

Das „bereinigte anrechenbare Bruttoeinkommen“ ergibt sich aus dem Familienbruttojahreseinkommen plus weiteren Einkünften, Kinder-, Wohn-, Kranken- oder Arbeitslosengeld und anderem. Von der Summe werden für jede weitere in der Familie oder Bedarfsgemeinschaft lebende Person (neben dem betreffenden Kind und den Elternteilen) 304 Euro monatlich abgezogen, was dem derzeitigen steuerlichen Existenzminimum eines Kindes entspricht.

Je nach Einkommensstufe und täglicher Betreuungszeit gibt es Gutscheine über 50, 100, 150 oder 200 Euro monatlich.

Schnell und unbürokratisch
Die Gutscheinhefte sind ab Anfang September in den jeweiligen Betreuungseinrichtungen, den Bürgerämtern und beim Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg erhältlich und leicht auszufüllen. Ein beiliegender Berechnungsbogen (der nicht mit dem Antrag abgegeben wird) erleichtert die Selbsteinschätzung für die richtige Einkommensstufe.

Nachdem die Betreuungseinrichtung oder die Tagesmutter die Betreuung des Kindes im Gutscheinheft bestätigt hat, gehen die Eltern oder andere Sorgeberechtigte zum Bürgeramt und bekommen dort sofort die Bewilligung eines entsprechenden Gutscheins ab dem Folgemonat ausgestellt. Die Eltern zahlen dann nur noch den um den Gutscheinwert reduzierten monatlichen Beitrag an die Einrichtung oder Tagesmutter, das Kinder- und Jugendamt zahlt die Differenz direkt an die Träger oder Tagespflegepersonen. Die Gutscheinhefte mit allen Informationen werden im Kinder- und Jugendamt gesammelt.

Die Betreuungsgutscheine gelten maximal ein Jahr lang und müssen bei Bedarf einen Monat vor Ablauf neu beantragt werden. 

Beginn der Gutscheinförderung ist der 1. Oktober 2007. 


© Text/Fotos Stadt Heidelberg 09/2007

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