.jpg)
Kinderrechte sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedet hat und die heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist.
Als grundlegende Kinderrechte gelten:
- Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
- Schutz vor Ausbeutung
- Recht auf Bildung
- Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit
- Rechte der Familie auf Schutz
- Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
- Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen
- Recht auf Fürsorge
- Recht auf Ernährung
- Recht auf Meinungsäußerung
- Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
- Recht auf Gesellschaft und Freunde jeglicher Art
- Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit
- Recht auf Eigentum
- Recht auf Freiheit
Über die Kinderrechtskonvention
Kinder werden mit eigenen Rechten geboren. Dies ist der Grundgedanke der Konvention über die Rechte des Kindes, eines internationalen Abkommens, das im Jahr 1989 angenommen und von allen Länder bis auf zwei ratifiziert wurde. Das als Meilenstein geltende Abkommen erklärt die Fürsorge und den Schutz für jede Person unter 18 Jahren - für jedes Kind - zur vorrangigen Aufgabe aller Menschen, insbesondere der Regierungen.
Die Konvention ist einzigartig, denn sie ist umfassend, universell und vorbehaltlos. Die Konvention stellte neue ethische Prinzipien und internationale Verhaltensnormen gegenüber Kindern auf, die sogar noch über das rechtliche Mandat hinausgehen. Außerdem nahmen dabei Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zum ersten Mal bei Verhandlungen über ein UNO-Abkommen eine führende Rolle bei den Beratungen ein.
Für Kinder ist die Konvention besonders wichtig. In den meisten Gesellschaften gibt es keine gesetzlichen oder gesellschaftlichen Einrichtungen, die sich speziell mit Kinderrechten befassen. Die Bedingungen, unter denen sie leben, gefährden Kinder mehr als Erwachsene und sie sind anfälliger für Ausbeutung und Missbrauch. Sie haben kein Wahlrecht oder politischen Einfluss und geringe wirtschaftliche Macht. Zu oft wird ihre Stimme nicht gehört.
Die Konvention enthält vier allgemeine Grundsätze
1. Die Ansichten und Stimmen der Kinder müssen gehört und respektiert werden. Dieses Prinzip bedeutet, dass die Meinungen der Kinder wichtig sind und dass ihre Ansichten berücksichtigt werden müssen. Sie sollten ferner auf eine Art und Weise, die ihrem Alter entspricht, in Entscheidungsprozesse, die sie betreffen, einbezogen werden.
2. Die Rechte der Kinder müssen ohne Diskriminierung gewährt werden, “unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder eines sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds“ (Artikel 2).
3. Kinder haben das Recht auf Überleben und Entwicklung in allen Bereichen ihres Lebens, einschließlich des physischen, emotionalen, psychosozialen, kognitiven, sozialen und kulturellen Bereiches.
4. Das beste Interesse des Kindes muss vorrangig berücksichtigt werden bei allen Entscheidungen oder Maßnahmen, die ein Kind oder alle Kinder betreffen. Dies trifft unabhängig davon zu, ob die Entscheidungen von Regierungs-, Verwaltungs- oder Justizbehörden oder von den Familien selbst getroffen werden.
Quelle: Unric, Bonn 2007
Sie möchten noch mehr dazu wissen? Dann bitte hier klicken!
|